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AGB
Hundeplatzordnung
1. Für ein angenehmes Miterinander auf dem Hundeplatz und in der Hundeschule Kloster Lehnin bitten wir alle Teilnehmer und Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme, Disziplin und Mitarbeit bei der Einhaltung der nachfolgenden Regeln.:
2. Das Betreten des Hundeplatzes sowie die Nutzung der Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hundeschule Kloster Lehnin haftet nicht für Schäden jeglicher Art, weder Personen- noch für Sach- oder Vermögensschäden. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Die Teilnahme an der Hundeschule Kloster Lehnin ist nur nach Vorlage eines gültigen Imfausweises und einer gültigen Hundehalter Haftpflichtversicherung möglich.
4. Vor dem Betreten des Platzes ist den Hunden ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Sollte der Hund sich doch einmal auf dem Trainingsgelände lösen, ist der Kot vom Hundeführer umgehend zu entfernen.
5. Es wird gebeten, die Hunde am Markieren von Geräten, Wassernäpfen etc. zu hindern.
6. Für die Trainingsstunden sind die Trainer zuständig. Ihren Weisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Während der Übungsstunden wird jeder Hund von jeweils einer Person geführt. Zuschauer werden gebeten, in dem hierfür vorgesehenen Bereich zu warten.
7. Der unmittelbare Eingangsbereich ist frei zu halten, um allen Hundeführern mit ihren Hunden einen ungestörten Durchgang vom und zum Übungsplatz zu ermöglichen.
8. Die Geräte sind NUR FÜR DIE HUNDE bestimmt, sie dürfen NICHT zweckentfremdet werden ( z. B. als Turngeräte).
9. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen auf dem Übungsplatz aufhalten. Kinder sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen, den Anordnungen der Trainer Folge zu leisten.
10. Jeder Hundeführer ist für seinen Hund verantwortlich. Die Hunde sind stets an der Leine zu halten, sofern keine gegenseitige Anweisungen von den Trainern erfolgen.
11. Außerhalb des Trainingsbetriebes besteht für die Hunde in Absprache mit den Trainern die Möglichkeit des Freilaufs auf eingezäuntem Gelände. Damit ist jeder Hundeführer verpflichtet, seinen Hund unter ständiger Kontrolle zu halten. Der Freilauf wird von den Trainern nicht beaufsichtigt. Die teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
12. Das Betreten des Übungsplatzes mit ansteckendend erkrankten oder krankheitsverdächtigen Hunden ist untersagt. Kranke Hunde dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.
13. Läufige Hündinnen dürfen nach vorheriger Absprache mit den Trainern am Übungsbetrieb teilnehmen.
14. Das Löcher buddeln der Hunde auf dem Übungsgelände ist zu unterbinden.
15. Das Anfassen sowie das Füttern anderer Hunde erffolgt nur in Absprache mit dem Besitzer.
16. Jeder Hundeführer haftet für Schäden, die durch ihn selbst oder seinen Hund verursacht werden.
17. Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Platzes mitverantwortlich. Raucher entsorgen bitte ihre Zigarettenreste in die dafür vorgesehenen Behälter.
18. Der Zutritt für Unbefugte ist verboten.
19. Abfälle jeglicher Art sind durch den Verurasacher selbst zu entsorgen.
20. Eigenes Hundespielzeug wird nur nach Aufforderung der Trainer eingesetzt.
21. Das Spielen und begrüßen an der Leine ist nicht erwünscht.
22. Hundeführer, die unter Alkohol oder Drogen stehen, erhalten keine Erlaubnis, das Gelände der Hundeschule Kloster Lehnin zu betreten. Die Kosten für den Kursbesuch werden in diesem Fall nicht zurück erstattet.
23. Hundehalter, die einen Hund mit Auflagen ( Leinenpflicht, Maulkorb ) zum Training mitbringen, sind verpflichtet, die Trainer über diese Auflagen zu informieren und die Auflagen jeder Zeit einzuhalten.
24. Die Benutzung von Stachelhalsbändern und Stromgeräten ist verboten.
25. Wir behalten uns vor, Aufnahmen von dem Trainingsbetrieb oder Veranstaltungen zu machen, die dann auch veröffentlicht werden können.
26. Es wird auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher, etc. hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Räum- und Streudienst.
27. Für persönliche Sachwerte der Hundeschulbesucher wird keine Haftung übernommen. Hier besteht ein uneingeschränkter Haftungsausschluss der Hundeschule Kloster Lehnin. Die Ablage persönlicher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
28. Das Betreten des Platzes und damit einhergehend die Nutzung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.
29. Um die Anwohner nicht zu belästigen, ist ständiges Bellen zu unterbinden.
Für Ihr Verständnis und der Beachtung der Platzordnung bedanken wir uns und wünschen ein erfolgreiches Training mit Ihrem Hund.
Ramona Kuhny